Die AGB vom Music Edition DJ-Team

1. Vertragspartner
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse mündlich wie schriftlich zwischen Music Edition DJ-Team (im folg. DJ... bzw. DJ-Team genannt ) und seinen Vertragspartnern (infolg. Auftraggeber genannt) in Berlin, Brandenburg, bundesweit und im Ausland.

2. Vertrag
Verträge zwischen dem Music Edition DJ-Team und Auftraggeber entstehen durch:
-   Annahme eines schriftlichen und mündlichen Angebotes
-   schriftlicher Vertrag
-   Einstellen von Werbung auf den Internetseiten von MusicEdition
-   das gesprochene Wort "JA",  denn das zähltbei uns wirklich noch was.

Auf Wunsch wird gerne ein schriftlicher Vertrag erstellt und übersandt.

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung
Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist nur schriftlich möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:     30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung:     50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:     80 % der vereinbarten Gage

Ausfallkosten in voller Höhe der Gage kommenauf den Auftraggeber zu, wenn es zu einer DJ-Doppelbuchung kommt, die Music Edition nicht zu verantworten hat und unser DJ aus diesem Grund die Veranstaltung nicht durchführt. Hierbei spielt es keine Rolle, welcher Mitarbeiter eines Unternehmens die DJ-Buchung vorgenommen hat. Ist dieser nicht ermittelbar, haftet als Auftraggeber das Unternehmen.

Ausnahmen:
Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Auftraggeber zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt.
 
Ein Rücktritt seitens des vom DJ-Team gestellten DJ´s ist möglich durch:
-  Krankheit
-  technisch bedingte Ausfälle
-  andere wichtige Gründe
-  Unfall
-  Tod
In diesem Falle wird durch Music Edition gleichwertiger Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt - dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. 

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich zu erfolgen.

4.  Haftung & Bedingungen 
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlichder Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unseres DJ`s verursacht worden ist.
 
Für Schäden am Fahrzeug, an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Schadenverursacher, ist dieser nicht ermittelbar haftet der Auftraggeber / Veranstalter. Für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Veranstaltung ist der Veranstalter selbst verantwortlich. 

Kommen Verträge zum Nachteil vom DJ-Team & Music Edition zustande, die auf wissentlich falsche Angaben zurückzuführen sind, wird es eine Nachforderung geben, die gegebenenfalls auf rechtlichem Weg eingefordert wird. Wissentlich falsche Angaben sind auch unrichtige Angaben über größe und Umfang der Veranstaltung und Anzahl derGäste. 

Für Veranstaltungen von mehr als 30 Kilometern vom Wohnort (Altlandsberg bei Berlin) wird entsprechend der Entfernung eine Kilometerpauschale für die Hin- und Rückfahrt erhoben, die sich u.a. nach den aktuellen Kraftstoffpreisen richtet.

Kommt der DJ und weiteres Personal zu Veranstaltungen, die mehr als 100 Kilometer vom Wohnort entfernt stattfinden, sind auf Kosten des Auftraggebers Hotelzimmer für eine Übernachtung mit Frühstück zu reservieren und ein sicherer Abstellort für das Fahrzeug des DJ`s zu garantieren, so dass keine unbefugten  Personen an das Fahrzeug bzw. an die Technik im Fahrzeug heran kommen. Das Hotel sollte sich so nahe wie möglicham Veranstaltungsort befinden.

Sofern unser DJ durch nicht von ihm zuverantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen, Platzmangel, etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung bzw. eines Teilbetrages.

Vom  Auftraggeber ist zu gewährleisten bzw. dafür Sorge zu tragen, dass der kürzeste Weg vom Fahrzeug zum Veranstaltungsplatz ( Aufstellort der Technik ) freigehalten wird und nicht durch Stühle und Tische etc. versperrt wird sowie dass bei Dunkelheit fürausreichende Beleuchtung zum Be- und Endladen gesorgt ist.

Veranstaltungen unterschiedlicher Art bedürfen unterschiedlichen Platzbedarf. Der für den Aufbau derTechnik vereinbarte Platz ist entsprechend der Vereinbarung unbedingt frei zu halten. Geschieht dies nicht, so dass nur ein Teil der Technik aufgebaut werden kann, berechtigt dies nicht zu Preisnachlässen.

Für die Dauer einer Veranstaltung ist vom Auftraggeber zu garantieren, das der DJ, der/die Assistent/in, gegebenenfalls auch ein Techniker, unendgeldlich zu essen und zu trinken bekommen. Dies ist allgemein üblich, wobei mitgebrachte Gäste des DJ`s usw. nicht zu dieser Regelung zählen. Hier kann der Auftraggeber selbst entscheiden. Ist der Veranstaltungsort mehr als 30km vom Wohnort des DJ`s entfernt, ist (je nach Anforderung) für den DJ, die Assistens und den Techniker eine Möglichkeit zu schaffen (Künstlergarderobe), dass sie sich nach dem Aufbau der Technik waschen und umziehen können.
 
5. Preise & Zahlungen  

Das Music Edition DJ-Team ermittelt die tatsächliche Höhe für Gage und Aufwendungen nach der Einsatzzeit vom beladen des Fahrzeugs am Lager über Auf- und Abbau der Technik, Durchführung der Veranstaltung bis entladen des Fahrzeugs am Lager, nach eingesetzter Technik und ausgeführter Tätigkeiten. In den meisten fällen werden abgerundet Pauschalpreise festgelegt. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an den DJ direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
 
a) Barzahlung ( im Übrigen die beste Art der Zahlung ) vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung. (Laut Vereinbarung oder Vertrag)

b) Überweisung auf ein von Music Edition genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens 48 Stunden vor der geplanten Veranstaltung. Erfolgt kein Zahlungseingang gilt die Veranstaltung als abgesagt und Punkt 3 (Ausfallkosten) findet Anwendung.

Sämtliche mündlich wie schriftlich genannten Preise verstehen sich als Nettopreise und sind bindend.

(Euro) Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert! Preise von Music Edition enthalten keine Vermittlungsgebühren, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind.

Zahlungsverzug wird in jedem Fall angemahnt und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht. Für die entstehenden Kosten kommt dersäumige Vertragspartner selbst auf. Vereinbarte Sondertarife verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Dann werden als Forderung die allgemein in der Branche üblichen Preise fällig.
  
6. GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr. Bei der Entrichtung der GEMA-Gebühren ist unbedingt mit anzugeben, dass mit selbst bespielten Tonträgern gearbeitet wird. Wird dies vom Veranstalter unterlassen, haftet dieser selbst für die entstehenden Nachforderungen der GEMA.
 
7.  Werbung
Werbung auf diesen Internetseiten ist grundsätzlich kostenpflichtig, da die Webseite vom Music Edition DJ-Team keine Werbeplattform für Mitbewerber ist. Ausgenommen hiervon sind gegenseitige Verlinkungen, wenn darüber eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde.

Sämtliche Texte und Bilder auf dieser Homepage unterliegen den allgemein geltenden Copyrightbestimmungen. Kopieren von Bildern und Texten, auch in Teilen, ist untersagt und wird bei Nichteinhaltung eine Anzeige mit strafrechtlicher Verfolgung nach sich ziehen.

8.  Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oderTeile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungenzu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hin zu wirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.  
 
9.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
a)     Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Music Edition, seinem DJ-Team und seinem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
b)     Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt (Oder) vereinbart.
 

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